Stockwerkeigentum

Als Auftragnehmer verpflichten wir uns, die Miteigentums- und/oder Stockwerkeigentumsverwaltung sorgfältig und unter Wahrung der Interessen der Eigentümerschaft zu besorgen.

Dabei können wir Sie in allen Belangen fachmännisch beraten, welche mit der Liegenschaft im Zusammenhang stehen.